BDP kritisiert: Geplantes Gesetz zur Verbesserung der Versorgung in Krankenhäusern ändert nichts an prekärer Situation schwer psychisch erkrankter Menschen

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geht am 25.09.2024 in die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.
Pressemitteilung des BDP

Auf der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum vorliegenden Gesetzesentwurf zum KHVVG am kommenden Mittwoch will der Gesetzgeber die notwendige Verbesserung der Versorgung in deutschen Krankenhäusern vorantreiben, u. a. durch eine Weiterentwicklung entsprechender Qualitätskriterien. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf sieht bei der Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen in der Psychiatrie keinerlei Verbesserungsmaßnahmen vor, obwohl diese dringend notwendig wären. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und seine Fachsektion VPP hatten bereits im April im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf zum KHVVG auf die Misere hingewiesen.

Ein hoher Anteil der stationär aufgenommenen psychisch Erkrankten wird auf psychiatrischen Akut- und Regelstationen versorgt. Hier gelten die Vorgaben der Personalrichtlinie Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL), das heißt, erwachsene Patient*innen erhalten dort nach den Mindestvorgaben der PPP-RL entsprechend nur ca. 50 Minuten psychologisch-psychotherapeutische Versorgung pro Woche. Das bedeutet im Klartext, abzüglich Visiten, Besprechungen, Tests etc. bleibt eine reine wöchentliche Behandlungszeit von durchschnittlich 30 Minuten. Eine leitlinienorientierte psychotherapeutische Behandlung mit ca. zwei wöchentlichen Behandlungsstunden ist unter diesen Vorgaben nicht realisierbar.

Eine weitere Gefährdung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen stellt die nicht geregelte Finanzierung der Weiterbildung zukünftiger Fachpsychotherapeutinnen dar. Regelt der Gesetzgeber dieses Problem nicht zeitnah, zeichnet sich mittelfristig ein Fachkräftemangel in allen psychotherapeutischen Versorgungsbereichen ab. Für kleinere Kliniken wird es bereits jetzt eng. Sie halten sich oft nur mithilfe von „günstigen“ Psychotherapeutinnen in Ausbildung „über Wasser“. Es mangelt hier an erfahrenen approbierten Kräften mit Fachkunde, die es braucht, um die Weiterbildungsberechtigung eines psychiatrischen Krankenhauses aufrechtzuerhalten. Auch mangelt es an Stellen für zukünftige Psychotherapeut*innen in Weiterbildung, die gemäß geltendem Recht angemessen bezahlt werden müssen.

Der BDP und seine Sektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen im BDP) fordern den Gesetzgeber auf, die Versorgungssituation schwer psychisch erkrankter Menschen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, zu verbessern. Eine leitliniengerechte stationäre Behandlung sowie auch die Finanzierung der Weiterbildung müssen im geplanten Gesetz zur Versorgungsverbesserung in Krankenhäusern endlich Berücksichtigung finden.

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