Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag sichern Sie sich Ihren Titel, Ihr Einkommen und fördern die Anhebung des Berufsstandes Psychologe/in als Expertinnen und Experten in allen Lebens- und Berufsbereichen. Darüber hinaus können Sie finanzielle Vorteile bei Versicherungen, Beratung und Weiterbildung nutzen.
Titelschutz:
Psychologin/e ist ein ungeschützter Begriff. Das bedeutet, der BDP klagt jedes Mal, wenn Weiterbildungsmaßnahmen beworben werden, nach denen man sich Psychologe/in nennen darf, ohne ein Studium in Psychologie absolviert zu haben. Würde der BDP nicht jedes Mal klagen, hätte dies zur Folge, dass sich jeder Psychologe/in nennen darf. Folge wäre ein extremer Qualitätsverlust. Jede dieser Klage kostet mehrere Tausend Euro.
Der Titelschutz wird behandelt im „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) und dort unter § 5 Nr. 3 Die wettbewerbswidrige Irreführung über seine Befähigung:
www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
Durch die Klagen gelingt es uns als Verband nach wie vor, die Gerichte davon zu überzeugen, dass der durchschnittliche Verbraucher eine bestimmte Qualifikation erwartet, nämlich ein abgeschlossenes Psychologiestudium. Und ganz aktuell konnten wir das sogar erweitern auf die Feststellung, es wird ein abgeschlossenes Diplom- bzw. Ba+Ma-Studium im Hauptfach Psychologie erwartet: So wie alle Psychologen eben – relativ einheitlich – ausgebildet worden sind.
DPA (Deutsche Psychologen Akademie):
Buchen Sie ein Seminar über die DPA erhalten Sie 20 € Frühbucherrabatt und für das erste Seminar 50 € Mitgliederrabatt. So erhalten Sie 70 € Ihres Mitgliederbeitrags zurück (25% des Vollzahlerbeitrags; 42% des reduzierten Beitrags).
Juristische Beratung
Der BDP hat einen Justiziar angestellt, der jedem Mitglied für berufsbezogene Rechtsberatung kostenfrei zur Verfügung steht.
Wirtschaftsdienst des BDP
Durch Gruppenverträge können Sie sich über den BDP günstiger versichern und absichern. Darüber hinaus erhalten Sie gratis professionelle Beratung in allen Versicherungs- und Geldanlage-Fragen.
Berufspolitischer Einsatz (einige Beispiele)
• Titelschutz s. o.
• Der BDP ist vertreten in den Gewerkschaften und handelt Tarifgruppen aus.
• Er vertritt Psychotherapeutinnen/en in den Kammern.
• Mit den europäischen Ländern ist das EFPA-Zertifikat entstanden, das – auf Antrag – jedes Mitglied als einen/r dem europäischen Standard entsprechenden Psychologen/in ausweist.
• Bei politischen Reformen setzt er sich dafür ein, die Psychologinnen/en als Expertinnen/en zu nennen (bspw. Präventionsgesetz 2017).
• Zertifizierung und Qualitätssicherung von Weiterbildungsangeboten
• Gütesiegel für digitale Angebote im psychologischen Bereich
• Wahrung der Zuständigkeiten: Auswertung von psychologischen Testverfahren durch Psychologen/innen; Abfassen von Gutachten durch Rechts-, Wirtschafts- , Gesundheits- oder Arbeitspsychologinnen/en. Beratung in Organisationen durch Wirtschaftspsychologen statt durch Betriebswissenschaftler/innen usw.
Gehälter und Aufwandsentschädigung
Obwohl der BDP sich für die Rechte und Interessen national und international einsetzt, hat er nur wenige fest angestellte Mitarbeiter/innen. Viele Mitglieder sind ehrenamtlich tätig (Vorstandsmitglieder der Landesgruppen und Sektionen, Bundesvorstand, Delegierte). Ihr Mitgliedsbeitrag finanziert Aufwandsentschädigungen (Fahrtkosten, Porto, …) der ehrenamtlichen Funktionäre sowie die Gehälter der festen Mitarbeiter/innen.
Ihr Vorstand der Landesgruppe Hessen im BDP e. V.
Dr. Bettina Gorißen, Carina Fuhrer, Angela Endrulat, Beate Eck, Marcus Pilz