Hilfen für Schwangere in Not

Umsetzung des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ermöglicht Schwangeren, die aufgrund einer besonderen Notlage ihre Schwangerschaft nicht preisgeben möchten, ihr Kind anonym und medizinisch sicher – in einer Klinik oder bei einer Hebamme – auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden die betreffenden Frauen von den bundesweit rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2018)

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es die Möglichkeit, Informationsmaterialien kostenfrei und in der von Ihnen gewünschten Menge zu den Hilfen für Schwangere in Not, zu den Angeboten der Schwangerschaftsberatung und zur vertraulichen Geburt zu bestellen.