Sind Sie im Angestellten- oder Beamtenverhältnis tätig und haben spezielle berufs- bzw. tätigkeitsfeldbezogene Fragen?
Die Sektion Angestellte und Beamtete Psychologinnen und Psychologen im BDP (SABP) befasst sich schwerpunktmäßig mit
- den Berufsfeldern und Aufgaben angestellter und beamteter PsychologInnen, den hierfür notwendigen Voraussetzungen, wichtigsten Kompetenzen, berufsqualifizierenden Abschlüssen, insbesondere der neuen Bachelor- und Master-Studiengänge,
- der angemessenen Vergütung von Angestelltentätigkeiten
- und allgemein der Weiterentwicklung des Berufsbildes Psychologie und der Zukunft der Profession in der Gesellschaft und im Einzelnen.
- Auch die Ausbildungswege zur Psychologischen Psychotherapie und Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapie, die Reform der Psychotherapieausbildung,
- die Situation der Psychologischen PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiAs) und die angemessene Vergütung der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung, sind der Sektion ein besonderes Anliegen.
- Ein Vorstandsmitglied der SABP, Lasszlo Pota, war langjährig als Präsidiumsbeauftragter Mitglied in der Entgeltkommission zunächst der Gewerkschaft DAG, dann ver.di und setzte sich hier ein für die angemessene tarifrechtliche Regelung der Vergütung der PsychologInnen mit Diplom-, Bachelor- und Masterabschluss sowie der Psychologischen PsychotherapeutInnen und der KJP sowie der PiAs. Seit Oktober 2017 hat die Kollegin Juliane Dürkop diese Funktion übernommen.
- Die SABP setzt sich auch für die Kolleginnen und Kollegen in leitenden Positionen ein.
- Nicht zuletzt im Gesundheitswesen, insbesondere in Kliniken gilt es, einen gesicherten arbeits- und sozialrechtlichen Status für die Psychologischen PsychotherapeutInnen analog dem Facharzt-Status zu erreichen.
- Bei Anträgen auf Höhergruppierung bzw. Facharzt-Gleichstellung bemüht sich die Sektion, Sie zu unterstützen.
Ebenso natürlich bei Fragen in all den anderen genannten Bereichen.
Wenden Sie sich bei entsprechenden Anliegen gerne an den Sektionsbeauftragten der SABP für Hessen Dr. Rainer Doubrawa –
bitte per E-Mail über den Vorstand der LG Hessen.